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SWI 11, November 1999, Seite 507

EuGH: Bildung einer Pauschalrückstellung zulässig

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom Rs. C-275/97 DE + ES Bauunternehmung GmbH hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die Bildung einer Pauschalrückstellung für ungewisse Gewährleistungsansprüche im Baugewerbe nach der 4. Bilanz-RL zulässig ist. Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen der DE + ES Bauunternehmung GmbH und dem Finanzamt Bergheim. Im Rahmen der Ermittlung der für das Jahr 1993 geschuldeten Körperschaft- und Gewerbesteuer wollte die DE + ES Bauunternehmung GmbH für bestimmte Baustellen betreffende potentielle Gewährleistungsverbindlichkeiten, die vor dem Bilanzstichtag entstanden sind, deren Folgen sich aber erst nach diesem Zeitpunkt zeigen werden, eine Pauschalrückstellung in Höhe von 2% des Umsatzes bilden. Das zuständige Finanzamt lehnte die Bildung der Rückstellung dem Grunde nach zwar nicht ab, hält jedoch eine Rückstellung in Höhe von 0,5% der Umsätze der letzten beiden Jahre für angemessen. Eine höhere Rückstellung, als in der Branche üblich sei, könne nur dann geltend gemacht werden, wenn nachgewiesen werden kann, daß das Unternehmen in der Vergangenheit über das übliche Maß hinaus in Anspruch genommen wurde. Der daraus resultierende Rechtsstreit g...

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