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SWI 11, November 1999, Seite 503

Wohnung des inländischen Servicetechnikers eines deutschen Unternehmens

(BMF) – Liquidiert ein deutsches Unternehmen sein inländisches Vertriebsbüro für technische Produkte und verbleibt lediglich ein österreichischer Servicetechniker in Österreich, der für die Abwicklung von Reparaturen zuständig ist, wobei dieser über keine inländische Werkstätte verfügt, sondern die Reparaturen unter Verwendung der in seinem PKW mitgeführten Ersatzteile und Werkzeuge unmittelbar bei den österreichischen Kunden des deutschen Unternehmens durchführt, dann kann die Frage, ob möglicherweise die Wohnung des Servicetechnikers, in der sich ein Telefon- und Faxanschluß befindet, als Betriebstätte zu werten ist, im ministeriellen EAS-Verfahren nicht mit ausreichender Sicherheit beantwortet werden.

Eine Betriebstätte kann für das deutsche Unternehmen durchaus auch in der inländischen Wohnung des Mitarbeiters gegeben sein; denn auch von einem Angestellten angemietete Räumlichkeiten begründen für den Arbeitgeber eine Betriebstätte, wenn sie für Zwecke des Unternehmens verwendet werden (BFH vom , BStBl. II 327). Die Wohnung des Angestellten würde nur dann nicht mehr als Betriebstätte des Arbeitgebers angesehen werden, wenn dort bloß abends und an Wochenenden Arbeit...

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