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SWI 11, November 1999, Seite 487

Renten aus einem deutschen Lebensversicherungsvertrag

(BMF) – Schließen in Österreich ansässige Versicherungsnehmer mit einer deutschen Versicherungsgesellschaft Lebensversicherungsverträge ab, auf Grund derer nach Ablauf einer bestimmten Frist monatliche Renten zu leisten sind, dann ist das Besteuerungsrecht an diesen Renten der Republik Österreich zugeteilt. Deutschland ist daher verpflichtet, die Rentenzahlungen von der künftigen 25%igen deutschen Quellensteuer zu entlasten. Diese Rechtsfolge ergibt sich aus dem Umstand, daß das geltende DBA-Deutschland für Rentenzahlungen dieser Art keine besondere Steuerzuteilungsregel enthält, sodaß die Generalzuteilungsregel des Artikels 13 Abs. 1 eingreift, die das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zuweist.

Das am paraphierte neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland enthält in Artikel 18 Abs. 1 zwar eine besondere Zuteilungsregel für Rentenzahlungen, doch wird in dieser ebenfalls das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen, sodaß durch das neue Abkommen insoweit keine Änderung der Rechtslage zu erwarten ist.

Der Umstand, daß die Rentenzahlungen in Österreich erst ab Übersteigen des nach dem Bewertungsgesetz kapitalisierten Rentenwertes steuerpflichtig werden, läßt kein...

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