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Verlustvortrag für die inländische Niederlassung einer französischen Gesellschaft
Ein in Frankreich ansässiger Steuerpflichtiger, der in seiner österreichischen Betriebstätte einen Verlust erleidet, ist nach Maßgabe der im Erlaß vom , AÖFV Nr. 291/1990, getroffenen Regelungen zum Verlustvortrag in Österreich berechtigt. Auf die Erklärung, daß hiedurch keine Verlustdoppelverwertung eintritt, kann allerdings nicht verzichtet werden. (EAS 1528 v. )