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SWI 11, November 1999, Seite 468

Verlustvortrag für die inländische Niederlassung einer französischen Gesellschaft

Ein in Frankreich ansässiger Steuerpflichtiger, der in seiner österreichischen Betriebstätte einen Verlust erleidet, ist nach Maßgabe der im Erlaß vom , AÖFV Nr. 291/1990, getroffenen Regelungen zum Verlustvortrag in Österreich berechtigt. Auf die Erklärung, daß hiedurch keine Verlustdoppelverwertung eintritt, kann allerdings nicht verzichtet werden. (EAS 1528 v. )

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