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Teilwertabschreibung einer deutschen GmbH-Beteiligung nach Einbringung einer verlustbringenden KG-Beteiligung
Ist eine österreichische GmbH zu 98% als Kommanditistin an einer deutschen GmbH & Co KG beteiligt und erleidet die deutsche operativ tätige Gesellschaft in ihren deutschen Betriebstätten Verluste, dann können diese Auslandsverluste gemäß Artikel 4 i. V. m. Art. 15 DBA-Deutschland in Österreich nicht ausgeglichen werden.
Wird dieser KG-Anteil hingegen als Sacheinlage gemäß Art. III UmgrStG steuerneutral in die deutsche Komplementär-GmbH eingebracht und werden in der Folge die Verluste in den deutschen Betriebstätten der deutschen Tochter-GmbH in einem Ausmaß erlitten, daß hiedurch der steuerliche Wert der Beteiligung an der deutschen Tochter-GmbH herabgemindert wird, dann kann diese Wertminderung bei der österreichischen Mutter-GmbH nach Maßgabe der einschränkenden Bestimmungen des § 12 Abs. 3 Z 2 KStG zu Teilwertabschreibungen führen. Der Umstand, daß durch eine solche Gestaltung die deutschen Betriebsverluste in Österreich steuerlich verwertbar werden, ist das Ergebnis der von der Rechtsordnung zugestandenen Gestaltungsfreiheit. Das Ergebnis ist aber auch sachgerecht, denn echte Verluste, die ein österreichisches Unternehmen aus der Expansion seiner Aktivitäten über die Landesgrenzen hinaus im Ausland erleid...