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Betriebsstätte als Arbeitgeber
In Folge eines Urteils des FG Berlin vom , IStR 1999, 41 wird von Peter (IStR 1999, 456 ff.) der Frage nachgegangen, ob eine Betriebsstätte Arbeitgeber im Sinne des Art. 15 OECD-MA sein kann. Ebenso wie durch das FG Berlin in dem erwähnten Urteil wird dies auch von Peter verneint. Er argumentiert, daß bereits der Wortlaut des Art. 15 OECD-MA darauf hindeute, dem formellen Arbeitgeberbegriff den Vorzug zu geben, weil in Art. 15 OECD-MA die unterschiedlichen Begriffe „Arbeitgeber" und „Betriebsstätte" verwendet werden. Für dieses Ergebnis können aber nach Peter auch systematische und teleologische Überlegungen ins Treffen geführt werden. Die Auffassung von Peter wird – soweit ersichtlich – auch in anderen Ländern (Peter selbst erwähnt Frankreich und Großbritannien) sowie in der österreichischen Literatur und von der österreichischen Finanzverwaltung vertreten (vgl. Loukota, SWI 1997, 208 ff.).