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Aushilfskräfte: Sozialversicherungsrechtliche Neuregelung ab 2018
Bereits seit dürfen Aushilfskräfte unter bestimmten Bedingungen steuerfrei arbeiten. Die Begünstigung gilt gleichzeitig auch für den Dienstgeber, da die Arbeitslöhne von den Lohnnebenkosten (DB, DZ und KommSt) befreit wurden. Nunmehr treten ab Sonderbestimmungen in der Sozialversicherung in Kraft, die mit der steuerlichen Aushilfenregelung des § 3 Abs 1 Z 11 lit a EStG zusammenhängen. Zur weiteren Entlastung der Dienstgeber werden die Beiträge zur Unfallversicherung aus Mitteln der Unfallversicherung getragen. Im Gegenzug muss der Dienstgeber einen pauschalen Dienstnehmerbeitrag und die Arbeiter- bzw Landarbeiterkammerumlage einbehalten und die Dienstnehmerbeiträge an die Gebietskrankenkasse abführen.
1. Entwicklung und Rechtslage bis
Was bisher geschah
Mit dem EU-Abgabenänderungsgesetz 2016, BGBl I 2016/77, wurde ein Modell einer vereinfachten Abwicklung des Einsatzes für Aushilfskräfte verankert. Eine temporäre Steuerbefreiung sowie die Ausnahme bei den Lohnnebenabgaben sollte es Unternehmen erleichtern, ausreichend Aushilfen für zB Spitzenzeiten zu finden und die Tätigkeit für Dienstnehmer, die bereits eine vollversicherte Beschäftigung ausüben, attraktiver zu machen. Seit können bestimmte Aushilfskräf...