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SWI 10, Oktober 1999, Seite 429

Neues DBA Österreich-Deutschland: Sonderregelung für Geschäftsführervergütungen

REGULATION ON DIRECTORS' FEES IN THE TAX TREATY WITH GERMANY

Christoph Urtz

In the drafted tax treaty between Austria and Germany, a regulation governing directors' fees derived as a member of the board of directors of an Austrian or German company will be introduced. This new regulation in article 16 of the treaty differs from the OECD Model due to the fact that a „board system" is not known both in Austrian and German company law. Since this regulation will most unlikely be changed in the final treaty, it is analysed by Christoph Urtz in detail.

I. Die Einordnung von Vergütungen für Geschäftsführer und Vorstände in die Verteilungsnormen des neuen DBA – Art. 16 Abs. 2 DBA-Deutschland als besondere Regelung

Die Einordnung von Vergütungen für Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften oder anderen juristischen Personen unter die Verteilungsnormen des OECD-MA ist strittig: Geschäftsführungsvergütungen können mit guten Gründen unter Art. 16 OECD-MA subsumiert werden, wenn auf das englisch- und französischsprachige Verständnis dieser Bestimmung abgestellt wird. Die demnach anzuwendende Bestimmung des Art. 16 OECD-MA geht anderen Bestimmungen wie Art. 14 und 15 OECD-MA jedenfalls vor. Daneben wird aber auch eine Einordnung unter Art. 14 oder Art. 15 ...

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