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Für US-Künstler übernommene Aufenthaltskosten
Schließt ein österreichischer Veranstalter mit einem deutschen Unternehmen einen Vertrag, auf Grund dessen dieses deutsche Unternehmen dafür Sorge trägt, daß ein US-Multimediakünstler bei einer inländischen Veranstaltung gastiert, und verpflichtet sich der österreichische Veranstalter in dem Vertrag mit dem deutschen Unternehmen, neben der an das deutsche Unternehmen zu überweisenden Vergütung außerdem die Aufenthaltskosten des US-Künstlers zu übernehmen, dann sind diese Aufenthaltskosten in gleicher Weise gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland von der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG zu entlasten wie der vertraglich bedungene Überweisungsbetrag. Dies setzt allerdings voraus, daß die vom inländischen Veranstalter getragenen Aufenthaltskosten in gleicher Weise wie der Überweisungsbetrag eine Betriebseinnahme des deutschen Unternehmens darstellen und dies auch von der deutschen Steuerverwaltung so gesehen wird.
In einem solchen Fall werden auch die entsprechenden umsatzsteuerlichen Konsequenzen zu ziehen sein, und es werden folglich die Aufenthaltskosten – als Sachleistungsentgelt – ebenfalls dem Inlandsumsatz des deutschen Unternehmens zuzurechnen sein.
Die in den Aufenthaltskosten enth...