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SWI 9, September 1999, Seite 416

Deutsche Einkaufs-KG

(BMF) – Ist eine österreichische GmbH als Kommanditistin an einer deutschen GmbH & CO KG beteiligt, wobei der Betriebsgegenstand der deutschen KG lediglich im Wareneinkauf für ihre Gesellschafter besteht, dann ist nach Auffassung des BM für Finanzen der im Wege dieser KG-Beteiligung erzielte Gewinnanteil nicht aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. Es ist wohl richtig, daß im allgemeinen die Räumlichkeiten einer deutschen KG als deutsche Betriebstätten der österreichischen Gesellschafter gewertet werden; allerdings sind bloße Einkaufsstellen gemäß Z 9 lit. c des Schlußprotokolls zu Artikel 4 DBA-Deutschland aus dem DBA-Betriebstättenbegriff herausgelöst. Die gegenüber dem OECD-Musterabkommen abweichende Formulierung im Schlußprotokoll zum DBA-Deutschland gestattet es nach österreichischer Auffassung nicht, auf der Grundlage von Ziffer 26 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens zu einem anderslautenden Ergebnis zu gelangen. (EAS 1507 v. )

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