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Vergütungen für Interviews und Teilnahme an Talk-Shows nicht steuerabzugspflichtig
Honorare, die Künstler und Schriftsteller für die Teilnahme als Interviewpartner in Talk-Shows erhalten, führen grundsätzlich nicht zu Einkünften aus der Ausübung oder Verwertung einer entsprechenden selbständigen Tätigkeit und unterliegen deshalb nicht dem Steuerabzug gemäß § 50 a Abs. 4 dEStG. Eine Steuerabzugspflicht besteht nämlich für die Einkünfte von Künstlern und Schriftstellern im Rahmen ihrer selbständigen Arbeit nur dann, wenn der Steuerpflichtige eine eigenschöpferische Leistung vollbringt,S. 416 in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht. Eine schriftstellerische Tätigkeit liegt nur dann vor, wenn in selbständiger Gestaltung Gedanken schriftlich für die Öffentlichkeit niedergelegt werden. Diese Voraussetzungen sind bei Interviews und der Teilnahme an Talk-Shows nicht erfüllt.
(BFH , I B 99/98, IStR 1999, 466)