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SWI 9, September 1999, Seite 415

Gläubigerstellung bei ausländischen Hypothekarforderungen

Erwirbt ein inländischer (deutscher) Steuerpflichtiger von einer Bank eine durch Darlehensgewährung an niederländische Darlehensnehmer entstehende und durch Hypotheken an niederländischen Grundstücken zugunsten der Bank gesicherte Forderung mit der Verpflichtung, die Forderung sogleich wieder an die Bank zurückabzutreten, so ist die Bank zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Inhaber der Darlehensforderung, wenn sie die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse hinsichtlich der Forderung und der Hypothek nach eigenem kaufmännischen Ermessen ausüben kann, der Forderungskäufer seine Rechte aus dem Treuhandverhältnis nicht ohne Zustimmung der Bank abtreten kann und die Bank letztlich das Forderungsausfallsrisiko trägt. Insoweit ist es daher die Bank (und nicht der Erwerber der Forderung), die unmittelbar durch eine Hypothek im Sinne von Art. 4 Abs. 3 DBA Deutschland-Niederlande gesichert ist.

Entsprechend kann der Steuerpflichtige, der auf die geschilderte Weise die hypothekarisch gesicherte Forderung von der Bank erworben hat, nicht selbst Einkünfte beziehen, für die das Besteuerungsrecht gemäß Art. 4 Abs. 3 DBA Deutschland-Niederlande den Niederlanden zusteht. Insbesondere ist die Forderung dieser Steuerpflichtigen auch nicht mittelbar durch Hyp...

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