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SWI 9, September 1999, Seite 410

EuGH: Richtlinien zur Harmonisierung der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke gültig

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom Rs. C-166/98 Socridis hatte sich der EuGH mit der Frage der Gültigkeit der RL 92/83/EWG (Richtlinie zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke) und der RL 92/84/EWG (Richtlinie über die Annäherung der Verbrauchsteuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke) zu befassen.

S. 411Diese Frage stellte sich im Rahmen einer Klage der französischen Société critouridienne de distribution (im folgenden: Socridis) auf Erstattung der von ihr in der Zeit von Mai bis Dezember 1993 entrichteten Verbrauchsteuern. Socridis vertrat im dem vorliegenden Urteil zugrundeliegenden Ausgangsverfahren die Ansicht, daß die RL 92/83/EWG und 92/84/EWG gegen Art. 90 Abs. 2 EG (bisher Art. 95 Abs. 2 EGV) verstießen, weil sie ein Besteuerungssystem einführten, das diskriminierende und wettbewerbswidrige Praktiken zulasse, mit denen die Erzeugung von Wein zum Nachteil der Erzeugung von Bier mittelbar begünstigt werde. Socridis machte vor dem vorlegenden Gericht insbesondere geltend, daß Bier und Wein vor der gemeinschaftlichen Harmonisierung in Frankreich nach denselben Modalitäten (nur nach Volumen) und zu ähnlichen Sätzen (19,50 FF/hl für Bier und 22 FF/h...

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