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SWI 3, März 2022, Seite 160

Vorsteuerabzug aus Leistungen eines Istversteuerers

Der EuGH hat sich im Urteil vom , Grundstücksgemeinschaft Kollaustraße 136, C-9/20, mit der Frage auseinandergesetzt, ob die aktuelle Regelung des deutschen (und auch österreichischen) Umsatzsteuerrechts, wonach der Vorsteuerabzug auch dann bereits im Zeitpunkt des Bezugs der Leistung möglich ist, wenn der Leistende als Istversteuerer sein Entgelt noch nicht erhalten hat und die von ihm entstandene Steuer noch nicht entstanden ist, mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Der EuGH hat unter Verweis auf Art 167 MwStSyStRL entschieden, dass dies nicht den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht, da das Recht des Leistungsempfängers auf den Vorsteuerabzug (erst dann) entsteht, wenn der Anspruch gegen den Leistungserbringer auf die entsprechende abziehbare Steuer entsteht. Bei einer Leistung durch einen Istversteuer ist dies im Zeitpunkt der Zahlung. Francke (Blog Handelsblatt ) analysiert das Urteil und kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber die Regelungen im UStG anpassen werde müssen.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.
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