Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abzugssteuerfreiheit für ausländische Orchester
Durch Pkt. 3 des BMF-Erlasses vom , AÖFV Nr. 111/1999, sollte keine steuerliche Begünstigung, sondern lediglich eine Verwaltungsvereinfachung herbeigeführt werden; es sollte dann, wenn mit ausreichender Sicherheit erkennbar ist, daß im Rahmen von Nachfolgeveranlagungen gemäß § 102 Abs. 1 Z 3 EStG die gesamte Abzugssteuer wieder rückzuerstatten ist, der Steuerabzug von vornherein unterbleiben kann. Der Erlaß zeigt auf, unter welchen Bedingungen der Veranstalter diese Voraussetzung als gegeben annehmen kann.
Das Vorliegen der ersten Bedingung (keine Vergütung über 6.000 S bzw. 12.000 S neben den abzugsfähigen Kostenersätzen) wird bei Orchestern von seiten des Trägervereins des Orchesters bestätigt werden können.
Nach dem klaren Wortlaut des Erlasses muß das Vorliegen der zweiten Bedingung hingegen (Erklärungen des beschränkt Steuerpflichtigen, daß die inländischen Jahreseinkünfte 50.000 S nicht übersteigen) von jedem einzelnen Orchestermitglied unterschrieben werden; denn es muß stets der Steuerpflichtige selbst (in diesem Fall jedes Orchestermitglied) die Verantwortung für die Richtigkeit der Erklärung über seine Jahreseinkünfte übernehmen.
Die im Fall eines Orchesters erforderliche dritte Be...