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SWI 9, September 1999, Seite 376

CTBTO-Privilegien und stock-options

Die Steuerprivilegien des künftigen CTBTO-Privilegienabkommens werden dahingehend ausgelegt, daß wohl die zum Haushalt zählenden Familienmitglieder Steuerfreiheit genießen, allerdings nur in bezug auf Einkünfte, deren steuerliche Erfaßbarkeit erst durch die Niederlassung in Österreich hervorgerufen wird.

Hat daher der Ehemann (US-Staatsbürger) einer CTBTO-Dienstnehmerin vor seinem Zuzug nach Österreich von seinem US-Arbeitgeber Aktienoptionsrechte für seine vor der Wohnsitzverlegung nach Österreich ausgeübte berufliche Tätigkeit eingeräumt erhalten und übt er diese Optionsrechte nach seinem Zuzug nach Österreich aus, dann wird ihm nach dem Privilegienabkommen Steuerfreiheit zustehen. Allerdings spielt die Frage, ob dieses Privilegienabkommen zum Zeitpunkt der Optionsausübung in Wirksamkeit getreten ist oder nicht, in bezug auf die hier behandelte Frage deshalb keine Rolle, weil sich eine korrespondierende Steuerfreistellungsverpflichtung sowohl aus dem österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom wie auch aus dem Nachfolgeabkommen vom ergibt. Kraft US-Staatsbürgerschaft und der damit verbundenen unbeschränkten Steuerpflicht in den USA is...

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