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SWI 9, September 1999, Seite 375

Produktion inländischer Werbefilme mit deutschen und britischen Schauspielern

Werden von einem österreichischen Werbefilmproduzenten Verträge mit einer deutschen und einer britischen Agentur abgeschlossen, derzufolge diese Agenturen freiberuflich tätige Schauspieler aus dem jeweiligen Land für Werbefilmaufnahmen zur Verfügung stellen, dann ist vorweg die Frage zu klären, ob diese Agenturen bloß als „Vermittler" auftreten oder ob diese Agenturen die Schauspieler eigenständig verpflichten, sodaß vertragliche Leistungsverpflichtungen nicht zwischen den Schauspielern und dem inländischen Filmproduktionsunternehmen, sondern zwischen den Schauspielern und den ausländischen „Agenturen" zustandekommen (die diesfalls nicht als „Agentur" im technischen Sinn tätig werden).

Welche dieser beiden Gestaltungsformen tatsächlich vorliegt, ist eine Sachverhaltsfrage und kann nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden; hier ist nur soviel dazu anzumerken, daß die einkommensteuerliche und umsatzsteuerliche Beurteilung über die „Vermittlereigenschaft" deckungsgleich sein muß.

Treten die ausländischen Agenturen bloß als Vermittler auf, kommen sonach Leistungsbeziehungen unmittelbar zwischen den deutschen und britischen Filmschauspielern einerseits und dem österreichis...

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