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SWI 9, September 1999, Seite 374

Deutsche Lehrbeauftragte an österreichischen Universitäten

Bei Lehrbeauftragten liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit unabhängig vom individuellen zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages vor, wenn die Lehrveranstaltung (Unterrichtsveranstaltung) Teil eines mindestens zweisemestrigen Lehrgangs bzw. Studiums ist (RZ 993 der Lohnsteuerrichtlinien 1999). Hat daher eine in Deutschland ansässige deutsche Staatsbürgerin in einem solchen mindestens zweisemestrigen Lehrgang einen Lehrauftrag angenommen, der in Blockform erfüllt wird und ihre Anwesenheit in Österreich lediglich vier mal pro Jahr jeweils für ein bis zwei Tage erfordert, dann unterliegen die hiefür zufließenden Einkünfte grundsätzlich der inländischen Lohnabzugsbesteuerung.

Gemäß Artikel 9 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland wird das Besteuerungsrecht an diesen Einkünften Österreich zugewiesen.

Gemäß AÖFV Nr. 186/1998, Punkt 2.4, kann indessen der inländische Lohnsteuerabzug unterbleiben, wenn eine schriftliche Erklärung der Lehrbeauftragten vorliegt, daß ihre inländischen Einkünfte nach Abzug allfälliger von ihr getragener und belegmäßig nachgewiesener Unterkunfts- und Reisekosten den Jahresgrenzbetrag von 47.000 S nicht übersteige...

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