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Anleihen eines argentinischen Financial Trust
Erwerben inländische Körperschaften von einem argentinischen Financial Trust angebotene Anleihen, dann ist zumindest zweifelhaft, ob die hiefür bezogenen Zinsen auf Grund des DBA Ö-Argentinien in Österreich Steuerfreiheit genießen. Denn nur aus Argentinien „stammende" Zinsen lösen Steuerfreiheit in Österreich aus. Zinsen stammen gemäß Artikel 11 Abs. 5 dann aus Argentinien, wenn der „Schuldner" eine in Argentinien „ansässige Person" ist.
Arbeiten innerhalb der OECD lassen erkennen, daß die Frage der Ansässigkeit von Trusts zur Zeit umstritten ist. Es läßt sich daher im EAS-Verfahren nicht verallgemeinernd feststellen, ob die Konstruktion des Trusts solcherart ist, daß eine Ansässigkeit in Argentinien anerkannt werden kann. Es wird dies sehr davon abhängen, ob der Trust eigene Einkünfte erzielt, die auch tatsächlich in seinen Händen der argentinischen Besteuerung unterzogen werden.
Weiters ist zu beachten, daß der Ausdruck „Schuldner" im gegebenen Zusammenhang nicht im zivilrechtlichen, sondern im wirtschaftlichen Sinn zu verstehen ist. Der Trust kann nur dann „Schuldner" in diesem Sinn sein, wenn ihm die aus der Anleihebegebung lukrierten Finanzmittel als sein Betriebsvermögen auch s...