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SWI 9, September 1999, Seite 372

Ausstellung bildender Künstler

Wird von einer österreichischen Kulturorganisation eine internationale Skulpturausstellung organisiert und zu diesem Zweck mit deutschen und schweizerischen Künstlern vertraglich vereinbart, daß deren Kunstwerke in Österreich ausgestellt werden, dann unterliegen die von den ausländischen Künstlern hiefür bezogenen Vergütungen der inländischen beschränkten Steuerpflicht, wenn die Vertragsgestaltung als Mitwirkung der ausländischen Künstler an der inländischen Kunstausstellung und nicht bloß als entgeltliche Nutzungsüberlassung der Kunstwerke zu sehen ist.

Im ersten Fall (Mitwirkung) wäre vom österreichischen Veranstalter der Steuerabzug gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG vorzunehmen, denn eine Kunstausstellung fällt nach Auffassung des BM für Finanzen unter den weiten Begriff der Unterhaltungsdarbietung; der Umstand, daß dem Publikum künstlerisch Hochwertiges aus dem Bereich der bildenden Kunst dargeboten wird, nimmt einer solchen Veranstaltung ebensowenig den Charakter einer „Unterhaltungsdarbietung" wie etwa die Darbietung hochwertiger Werke der Tonkunst im Rahmen einer Konzertaufführung (EAS 983).

Im zweiten Fall (Nutzungsüberlassung) würden die Entgelte für die Überlassung der Skulpturen nur dann der beschrä...

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