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SWI 9, September 1999, Seite 371

Veräußerungsgewinnbesteuerung nach Zuzug

Die Grundkonzeption des § 31 EStG ist darauf ausgerichtet sicherzustellen, daß Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nicht der inländischen Steuerpflicht entzogen werden, wenn ein Wegzug in ein Land erfolgt, demgegenüber sich Österreich in einem Doppelbesteuerungsabkommen zum Verzicht auf die Veräußerungsgewinnbesteuerung verpflichtet hat. Diese Form der Wegzugsbesteuerung greift unabhängig davon ein, ob möglicherweise das Doppelbesteuerungsabkommen nach dem Wegzug nach wie vor eine (begrenzte) Besteuerung der aus den Kapitalanteilen fließenden Gewinnausschüttungen gestattet oder nicht. Denn der Tatbestand des § 31 Abs. 2 Z 2 EStG, der mit den Worten „Maßnahmen des Steuerpflichtigen, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten hinsichtlich eines Anteiles im Sinne des Abs. 1 führen" umschrieben wird, ist erfüllt, sobald im Fall eines Wegzuges aus Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen den Verlust des Besteuerungsrechtes an Veräußerungsgewinnen bewirkt.

In gleicher Weise ist der umgekehrte Fall zu sehen, in dem jemand nach Österreich zuzieht. Auch in diesem Fall bezieht sich die Wendung des § 31 Abs. 3 EStG „Im Falle des Eintritts in das Besteuer...

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