Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Doppelansässigkeit von Kapitalgesellschaften im Verhältnis Deutschland – Österreich
Ungemach/Stefaner (PIStB 2022, 87 ff) untersuchen im Verhältnis zwischen Deutschland und Österreich, unter welchen Voraussetzungen doppelt ansässige Kapitalgesellschaften vorliegen, wenn die Geschäftsführungsorgane in einem Staat, die Gesellschaft aber im anderen Staat ansässig ist. Rechtlich entscheidend ist in beiden Ländern, an welchem Ort die relevanten Tagesgeschäfte geführt werden. Dabei komme es nunmehr – anders als nach einer früheren Verständigungsvereinbarung– nicht (mehr) darauf an, dass die Geschäftsführer von ihrem gesellschaftsrechtlichen Weisungsrecht Gebrauch machen, um die Ansässigkeit im Sitzstaat der Gesellschaft zu festigen. Der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung könne sich aber auch jetzt nur dann im Ansässigkeitsstaat des Geschäftsführers befinden, wenn die tatsächliche Geschäftsleitung durch den Geschäftsführer völlig an sich gezogen wird. Gibt es mehrere Geschäftsführer, komme es nicht auf die oberste (technische) Geschäftsleitung, sondern regelmäßig darauf an, wo sich das kaufmännische Büro, allenfalls auch der Wohnsitz des leitenden (kaufmännischen) Geschäftsführers befindet.