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SWI 7, Juli 1999, Seite 318

Geschäftsführung für eine inländische GmbH durch den Gesellschafter einer deutschen Kapitalgesellschaft

(BMF) – Schließt eine österreichische GmbH mit einer ihr nicht nahestehenden deutschen GmbH einen Vertrag, derzufolge die deutsche Gesellschaft es übernimmt, einen ihrer Gesellschafter als Geschäftsführer der österreichischen GmbH zur Verfügung zu stellen, dann ist zunächst nach österreichischem inländischen Recht zu untersuchen, ob dieser Gestaltung die steuerliche Anerkennung zukommen kann. Nach Rz. 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 ist wohl die im Wirtschaftsleben üblichere Vertragsgestaltung betreffend die Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit die eines Dienstvertrages mit jener Gesellschaft, deren Geschäftsführung von dem Geschäftsführer wahrgenommen wird. Wird daher von Parteienseite – wie im vorliegend geschilderten Fall – eine andere zivilrechtliche Gestaltung gewählt, dann wird mit besonderer Sorgfalt zu untersuchen sein, ob sich die Beziehungen zwischen dem Geschäftsführer und der von ihm geleiteten österreichischen Gesellschaft im konkreten Einzelfall nicht so darstellen, daß der österreichischen Gesellschaft schwerpunktmäßig die Funktionen eines Arbeitgebers zuzumessen sind. Fragen diesr Art müssen als Sachverhaltsfragen mit dem zuständigen Finanzamt geklärt werden.

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