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SWI 7, Juli 1999, Seite 317

Rat: Richtlinie zur Festlegung des Mehrwertsteuermindestsatzes

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Der Rat hätte gemäß der 6. MWSt-RL bereits über den nach dem geltenden Normalsteuersatz für die Mehrwertsteuer entscheiden sollen. Der Normalsatz der Mehrwertsteuer wird von jedem Mitgliedstaat auf einen bestimmten Prozentsatz der Besteuerungsgrundlage festgelegt, der für Lieferungen von Gegenständen und für Dienstleistungen gleich ist. Vom bis zum durfte dieser Satz nicht niedriger als 15% sein.

Mit der Richtlinie 1999/49/EG vom , ABl. 1999 L 139/27 hat der Rat nunmehr entschieden, daß es im Hinblick auf den Normalsatz weiterhin angemessen erscheint, die gegenwärtige Mindesthöhe von 15% für einen weiteren Zeitraum beizubehalten. Aus dem Bericht der Kommission über die Steuersätze ergibt sich jedoch, daß Wettbewerbsverzerrungen bestehen und durch die Einführung der einheitlichen Währung möglicherweise verschärft werden könnten. Deshalb sollte die Geltungsdauer der Anwendung des Normalsatzes auf zwei Jahre beschränkt werden, damit der Rat danach die Höhe des Normalsatzes und des oder der ermäßigten Sätze festlegen kann. Die Richtlinie ist von den Mitgliedstaaten rückwirkend mit umzusetzen.

Anmerkung: Die Richtlinie schreibt lediglich den Status quo fort, sodaß sich ke...

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