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EuGH: Tourismusabgaben EG-konform
Der EuGH entschied mit Urteil vom in den verbundenen Rs. C-338/97, C 344/97 und C-390/97 Pelzl u. a., daß Art. 33 der 6. MWSt-RL den von verschiedenen österreichischen Bundesländern erhobenen Tourismusabgaben nicht entgegensteht. Die Frage der Gemeinschaftsrechtskonformität der Tourismusabgaben stellte sich in den Verfahren Erna Pelzl u. a., Wiener Städtische Allgemeine Versicherungs AG u. a. und STUAG Bau-Aktiengesellschaft beim Verwaltungsgerichtshof. In ihren Beschwerden gegen die Abweisung ihrer Berufungen gegen die Bescheide, mit denen sie zu den Tourismusabgaben herangezogen worden waren, machten die Beschwerdeführer insbesondere geltend, daß diese Abgaben im Widerspruch zu Art. 33 Abs. 1 der 6. MWSt-RL stünden, wonach unbeschadet anderer Gemeinschaftsbestimmungen die Regelungen dieser Richtlinie einen Mitgliedstaat nicht daran hindern, Abgaben auf Versicherungsverträge, Abgaben auf Spiele und Wetten, Verbrauchsteuern, Grunderwerbsteuern, sowie ganz allgemein alle Steuern, Abgaben und Gebühren, die nicht den Charakter von Umsatzsteuern haben, beizubehalten oder einzuführen. Der VwGH, der über die Vereinbarkeit der Tourismusabgaben mit Art. 33 der 6. MWSt-RL Zweifel hatte, wo...