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SWI 3, März 2022, Seite 160

Grenzgängerregelungen im DBA-Recht

Italien und die Schweiz haben im Dezember 2020 ein neues DBA mit einer spezifischen Grenzgängerregelung unterzeichnet. Zusätzlich zu einem Überblick der Bestimmungen in diesem neuen DBA führt Amaddeo (Kluwer Taxblog ) aus, dass diese Aktualisierung als Teil einer gemeinsamen politischen Verpflichtung aus dem Jahr 2015 genau zum richtigen Zeitpunkt kam. Im Gegensatz zu den italienischen DBA mit anderen Nachbarländern wie Frankreich, Deutschland, Liechtenstein und Österreich enthielt das alte DBA weder eine Definition des Begriffs Grenzgänger noch einen Zeitraum, während dessen Grenzgänger von der täglichen Rückkehrpflicht ausgenommen sind. Im neuen DBA werden Grenzgänger definiert als Arbeitnehmer, die grundsätzlich täglich pendeln. 45 Tage pro Jahr sind sie aber von der Verpflichtung zur täglichen Rückkehr befreit; dies allerdings nur, wenn berufliche Gründe vorliegen. Der Quellenstaat – in den meisten Fällen die Schweiz – behält ein begrenztes Besteuerungsrecht für 20 % der Einkünfte. Der Ansässigkeitsstaat darf seine ansässigen Grenzgänger voll besteuern, muss aber eine Anrechnung gewähren.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steue...
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