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SWI 7, Juli 1999, Seite 300

Grenzgängerregelungen und EWR-Abkommen

TAX TREATY PROVISIONS ON CROSS-BORDER COMMUTERS IN THE LIGHT OF THE EEA TREATY

Josef Schuch und Gerald Toifl

In SWI 5/1999 Kopf pointed out the case of an Austrian taxpayer commuting to Liechtenstein pending before the Austrian Supreme Administrative Court. Josef Schuch and Gerald Toifl analyze the subject matter and draw conclusions on the basis of the ECJ reasonings on non-discrimination issues.

I. Die VwGH-Beschwerde 98/15/0202

Kopf hat einen beim VwGH anhängigen Fall einer nach Liechtenstein auspendelnden Grenzgängerin im Lichte der Bestimmungen des EWRA dargestellt. Nach Art. 15 Abs. 4 DBA Österreich-Liechtenstein wird das Besteuerungsrecht an den liechtensteinischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Österreich als Ansässigkeitsstaat zugewiesen. Liechtenstein als Tätigkeitsstaat hat ein vierprozentiges Quellenbesteuerungsrecht für im Abzugsweg einbehaltene Steuern. Diese Bestimmung enthält eine für die DBA mit den österreichischen Nachbarstaaten typische Grenzgängerregelung, lediglich das Quellenbesteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats stellt eine Ausnahme dar. Danach und in Verbindung mit dem Methodenartikel darf Österreich als Ansässigkeitsstaat die entsprechenden Einkünfte unter Anrechnung der liechtensteinischen Quellensteuer voll besteuern.

Die Beschwerdeführerin des erwähnten...

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