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Ausblick 2019 – Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM)
Ab werden Beitragsnachweis und Beitragsgrundlagennachweis in eine einzige Meldung (mBGM) zusammengeführt, die für jeden Versicherten bis zum 15. des Folgemonats elektronisch zu übermitteln ist.
Die mBGM werden zu Datenpaketen je Beitragskonto und -zeitraum zusammengefasst.
Die mBGM bildet die Basis für die Beitragsverrechnung, wartet den Versicherungsverlauf und übermittelt die Beitragsgrundlagen an die Leistungssysteme (zB Pensionsversicherung, AMS). Berichtigungen sind innerhalb von sechs Monaten (nach Ablauf des Zeitraums, für den die mBGM gilt) ohne Rechtsfolgen möglich.
Das Beitragsgruppenschema wird durch ein neues Tarifsystem (TASY) abgelöst.
TASY ist modular aufgebaut und besteht aus drei Bausteinen – Beschäftigtengruppe (zB Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge), Ergänzungen zur Beschäftigtengruppe (zB Nachtschwerarbeits-Beitrag), Abschläge/Zuschläge (zB AV-Abschläge, Zuschläge: Auflösungsabgabe, E-Card-Service-Entgelt).
Für TASY wird es einen Arbeitsbehelf in PDF-Form, vergleichbar dem bisherigen Beitragsgruppenschema, geben.