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SWI 7, Juli 1999, Seite 280

Geschäftsführer der britischen Niederlassung einer US-Gesellschaft mit Zweitwohnsitz in Österreich

Hat ein seit Jahren in England lebender Geschäftsführer der britischen Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft eine in Österreich lebende Studentin geheiratet und auf diese Weise in Österreich nach längerer Zeit erstmals wieder einen gelegentlich benutzten Zweitwohnsitz begründet, dann löst dieser inländische Zweitwohnsitz wohl inländische unbeschränkte Steuerpflicht aus, doch sind die US-Bezüge für die weiterhin wie bisher in England ausgeübte berufliche Tätigkeit gemäß Artikel 15 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen.

Geringfügige gewerbliche Einkünfte aus einer inländischen Treuhandbeteiligung dürften wohl gemäß Artikel 7 des Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Besteuerung zugeführt werden. Doch gestattet das Abkommen nicht, hiebei die US-EinkünfteS. 281 für die Ermittlung des österreichischen Steuersatzes progressionswirksam anzusetzen; denn nach der ständigen Auslegungspraxis setzt die Anwendung des Progressionsvorbehaltes eine ausdrückliche Ermächtigung im Doppelbesteuerungsabkommen voraus, die aber im Abkommen mit Großbritannien nicht vorgesehen ist. Solange daher durch die Inlandseinkünfte der Schwel...

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