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Frustrierte Aufwendungen im Internationalen Steuerrecht
KB (IStR 1999, 185) geht in einer Urteilsanmerkung auf die Folgen eines BFH-Beschlusses vom , I B 80/98, ein, nach dem vorbereitende Aufwendungen für den beabsichtigten Erwerb einer stillen Beteiligung an einem ausländischen Handelsgewerbe auch dann nicht abzugsfähig sind, wenn die Beteiligung letztendlich nicht zustandekommt. Er kommt zu dem Ergebnis, daß die Zurechnung vergeblicher Aufwendungen zu den in- oder ausländischen Einkünften noch nicht widerspruchsfrei gelöst ist. Dies entspricht auch der Situation in Österreich, wo diese Frage auch nicht eindeutig beantwortet ist (vgl. dazu Schuch in Gassner/M. Lang/Lechner, Hrsg., Betriebstätten im Internationalen Steuerrecht, 1998, 197 ff.).