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Schuldzinsenabzug bei internationalen Erbfällen
Ebenso wie im Ertragsteuerrecht stellt sich auch bei internationalen Erbfällen die Frage des Schuldzinsenabzugs. Da es nur selten Nachlässe ohne darin enthaltene Schulden gibt, und es zudem den Steuerpflichtigen freisteht, Wirtschaftsgüter mit Eigen- oder Fremdkapital zu erwerben, stellt sich in der Praxis häufig die Frage der Zuordnung der mit diesen Wirtschaftsgütern in Zusammenhang stehenden Schulden. Piltz (ZEV 1998, 461 ff.) untersucht diese Frage rechtsvergleichend für Nachlässe von Steuerausländern. Während bei Nachlässen von Steuerinländern die meisten Rechtsordnungen einen Abzug von Schulden erlauben, verweigern manche Staaten den Abzug von Schulden bei Steuerausländern teilweise oder zur Gänze. Piltz gibt einen Überblick verschiedener Rechtsordnungen und zeigt auch Gestaltungsmöglichkeiten auf, durch die eine Nichtabzugsfähigkeit im Rahmen der internationalen Erbschaftssteuerplanung vermieden werden kann.