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iFamZ 5, Oktober 2017, Seite 313

Unterhaltsleistung durch Scheinvater

iFamZ 2017/149

§ 231 ABGB

Im Ausmaß der vom Scheinvater erfüllten Unterhaltsschuld ist der Unterhaltsanspruch des Kindes erloschen und der wahre Unterhaltspflichtige wird damit von seiner Verpflichtung befreit.

(…) L wurde 1999 während der Ehe ihrer Mutter mit A (im Folgenden: Scheinvater) geboren. In einem vor dem Erstgericht geführten Abstammungsverfahren wurde mit Beschluss vom rechtskräftig festgestellt, dass das Kind nicht aus dieser Ehe entstammt. In einem weiteren Abstammungsverfahren stellte das Erstgericht mit Beschluss vom rechtskräftig fest, dass die Minderjährige von H (im Folgenden: Vater) abstammt.

L stellte am gegen H einen Unterhaltsantrag betreffend den Zeitraum ab . Der Vater hielt dem Antrag entgegen, dass er sein Einkommen bis gutgläubig verbraucht habe. Zudem habe das Kind bis zu seinem 18. Lebensjahr Unterhalt vom Scheinvater in der beantragten Höhe erhalten.

Das Erstgericht sprach L für den Zeitraum von bis 13.610,84 € an rückständigem Unterhalt zu und verpflichte den Vater zu einem laufenden monatlichen Unterhalt ab im Ausmaß von 270 €.

Infolge Rekurses des Vaters hob das Rekursgericht (von einer geringfügigen, in Rechtskraft erwachsenen Abweisung abge...

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