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SWI 5, Mai 1999, Seite 212

Verstoßen Grenzgängerregelungen gegen das EWR-Abkommen?

DO REGULATIONS ON CROSS-BORDER COMMUTERS VIOLATE THE EEA TREATY?

Romuald Kopf

The case of an Austrian taxpayer who commutes to Liechtenstein is now pending at the Austrian Administrative Court. The Austrian feels discriminated against in Austria. He considers this discrimination to be a violation of the EEA Treaty. Romuald Kopf describes the problem and its arguments.

I. Sachverhalt

Eine Steuerpflichtige ist in Österreich ansässig. Sie pendelt in der Regel arbeitstäglich an ihren Arbeitsort nach Liechtenstein. Strittig ist, ob die (gemäß Art. 15 Abs. 4 i. V. m. Art. 23 Abs. 2 DBA-Liechtenstein unter Anrechnung der liechtensteinischen Quellensteuer erfolgte) inländische Besteuerung der Grenzgängereinkünfte gegen Art. 28 EWR-Abkommen verstößt.

II. Ausgangslage

Artikel 15 Abs. 1 des OECD-Musterabkommens enthält den allgemeinen Grundsatz für die Besteuerung der Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, wonach solche Einkünfte in dem Staat besteuert werden können, in dem die unselbständige Arbeit tatsächlich ausgeübt wird. Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel sieht das Musterabkommen bei kurzfristiger Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland (Art. 15 Abs. 2), für Ruhegehälter (Art. 18) sowie für öffentliche Bezüge (Art. 19) vor. Für die Besteuerung von (regelmäßig zwis...

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