Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Durchführung des internationalen Amtshilfeverkehrs in Steuersachen
INTERNATIONAL MUTUAL ASSISTANCE IN TAX MATTERS
The Federal Ministry of Finance recently issued an ordinance dated 30 March 1999 recalling the principles of international mutual assistance in tax matters (other than those in customs and excise matters) with regard to the role of competent authorities. Those principles are dealt with therein as follows.
I. Behördenzuständigkeit im internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfeverkehr
Das BMF hat in einem Erlaß vom im Interesse der ordnungsgemäßen Durchführung des internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfeverkehrs die grundsätzlichen Regelungen betreffend die Behördenzuständigkeit (ausgenommen in bezug auf die zoll- und verbrauchsteuerliche Amtshilfe) in Erinnerung gerufen. Diese Grundsätze werden in diesem Erlaß wie folgt zusammengefaßt.
II. Der Erlaß
Die Weitergabe von steuerlichen Informationen, die den Vorschriften über die abgabenrechtliche Geheimhaltung unterliegen, in das Ausland ist nur auf der Grundlage einer für den internationalen Amtshilfeverkehr maßgeblichen gesetzlichen Rechtsgrundlage im Rahmen eines dieser Rechtsgrundlage entsprechenden Amtshilfeverfahrens zulässig. Als Rechtsgrundlage kommen hiefür derzeit in Betracht:
• Bestimmungen in Doppelbesteuerung...