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SWI 3, März 2022, Seite 151

EuGH: Recht auf Vorsteuerabzug für den Leistungsempfänger entsteht bei Istbesteuerung des Leistenden erst mit der Zahlung

Im Urteil vom , Grundstücksgemeinschaft Kollaustraße 136, C‑9/20, entschied der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Finanzgerichts Hamburg bezüglich der Auslegung von Art 167 MwStSyst-RL im Hinblick auf den Zeitpunkt des Entstehens des Rechts auf Vorsteuerabzug. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Grundstücksgemeinschaft Kollaustraße 136, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, vermietete ein Gewerbegrundstück, das sie ihrerseits gemietet hatte. Sowohl die Grundstücksgemeinschaft als auch ihre Vermieterin hatten wirksam auf die Steuerbefreiung für derartige Vermietungsumsätze verzichtet und somit zur Umsatzsteuer optiert. Beiden war von der Steuerbehörde gestattet worden, die Steuer nicht nach den vereinbarten Entgelten, sondern nach den vereinnahmten Entgelten zu berechnen, dh nach der Methode der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Kassenbuchführung). Mit dem Mietvertrag verfügte die Grundstücksgemeinschaft über eine ordnungsgemäße Dauerrechnung.

Ab dem Jahr 2004 wurden die Mietzahlungen der Grundstücksgemeinschaft teilweise gestundet. Die Grundstücksgemeinschaft zahlte einen Teil ihrer Mieten für die Jahre 2009 bis 2012 somit erst in den Jah...

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