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Spanische Staatsanleihezinsen; wirtschaftlicher Zinsenbegriff
Gemäß Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien i. d. F. vor 1995 sind „Zinsen" aus spanischen Staatsanleihen in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung entfaltet allerdings nicht nur Wirkungen auf den Bruttobetrag der Zinsen, sondern hat auch zur Folge, daß alle Aufwendungen aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind, die mit der Zinsenerzielung in einem erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.
Bei der Beurteilung des wirtschaftlichen Zusammenhanges kann allerdings nicht nur nach formalen Kriterien vorgegangen werden und ein wirtschaftlicher Zusammenhang von Aufwand nur deshalb in Abrede gestellt werden, weil er sich formalrechtlich als Verlust bei Veräußerung der Staatsanleihe darstellt. Denn steht ein solcher Verlust in der wirtschaftlichen Realität bereits bei Anschaffung der Anleihe fest und ist daher davon auszugehen, daß er bei ökonomisch-betriebswirtschaftlicher Beurteilung des durch die Kapitalinvestition zu erzielenden Kapitalertrages bereits mit einkalkuliert war, dann kürzt er nicht nur ökonomisch, sondern auch steuerlich den wirtschaftlichen Zinsenertrag.
Daß dem Begriff der „Zinsen" in Doppelbesteuerungsabkommen ein...