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Anwendung der deutschen Verrechnungspreisvorschriften auf Personengesellschaften
Kroppen/Lübker (International Transfer Pricing Journal 1999, 33 ff.) analysieren ein Urteil des BFH vom (BStBl. 1998 II 321), in dem es um die Frage der Anwendung des § 1 AußensteuerG auf Verrechnungspreisfragen bei Personengesellschaften ging. Der BFH kam zu dem Ergebnis, daß eine Anwendung des § 1 AußensteuerG zumindest dann zweifelhaft ist, wenn eine Entnahme nach § 4 Abs. 1 dEStG vorliegt. Der BFH hat zusätzlich aber auch entgegen der h. L. ausgesprochen, daß Personengesellschaften grundsätzlich als Steuerpflichtige i. S. d. § 1 AußensteuerG angesehen werden können. Der Unterschied zwischen der Anwendung des § 4 Abs. 1 dEStG und des § 1 AußensteuerG liegt darin, daß die Entnahme nach § 4 Abs. 1 dEStG mit dem Teilwert zu bewerten ist, während § 1 AußensteuerG auf den Fremdvergleichspreis abstellt. Dies hat zur Folge, daß bei Korrekturen nach § 1 AußensteuerG auch ein Gewinnaufschlag anzusetzen ist. Kroppen/Lübker zeigen auf, daß eine Anwendung des § 1 AußensteuerG auf Leistungsbeziehungen zwischen der Personengesellschaft und ihren Gesellschafter auch noch darüber hinausgehende Auslegungsfragen aufwirft.