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SWI 4, April 1999, Seite 180

EuGH: Mehrwertsteuerbefreiung für Versicherungsleistungen nicht nur für Versicherungsunternehmen

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Die CPP bietet Kreditkarteninhabern gegen Entgelt den Schutz gegen finanzielle Verluste an, die sich aus dem Verlust oder dem Diebstahl der Karte sowie bestimmter anderer Gegenstände, etwa Autoschlüssel, Reisepässe oder Versicherungspolicen, ergeben. Soweit eine Entschädigung für finanzielle Verluste des Karteninhabers im Falle des Verlustes oder des Diebstahls vorgesehen sind, hat die CPP eine Gruppenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Die Gruppenversicherung wurde von einem von der CPP beauftragten Versicherungsmakler erstellt. Die Kunden der CPP werden in der Police als die Versicherten genannt, die Versicherungsprämien wurden hingegen von der CPP abgeführt. Neben den im Anhang zur Police beschriebenen Dienstleistungen, die dem vom Versicherer gewährten Versicherungsschutz entsprechen, bietet die CPP weitere Leistungen, wie die Speicherung der Kreditkarten des Kunden im Computer der CPP, die Bereitstellung einer ganztägigen Telefonverbindung, um einen Verlust zu melden, Ausgabe einer Arztkarte, in der persönliche medizinische Daten eingetragen werden können, Rabatte bei der Kfz-Miete etc. an.

Die britischen Finanzbehörden betrachteten die Dienstleistung...

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