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SWI 4, April 1999, Seite 173

Handelsvertreter in Italien auch ohne Eintragung ins HV-Register unter dem Schutz der Handelsvertreterrichtlinie

COMMERCIAL AGENTS IN ITALY

Mario Dusi und Thomas Schweiger

Under Italian law the legal relationship of a commerical agent is set down by law. Mario Dusi and Thomas Schweiger give a critical analysis of the regulations involved. They come to the conclusion that the Italian government is not complying with the directives of the EC and they present detailed arguments to support their opinion, whereby they can rely on a recent decision of the ECJ.

I. Der Handelsvertreter im italienischen, europäischen und österreichischen Recht

1. Allgemeines

Im italienischen Recht sind die Rechtsverhältnisse eines Handelsvertreters im Gesetz Nr. 204 vom geregelt. Darin ist in Artikel 5 eine Regelung hinsichtlich einer Berufsliste für Handelsvertreter enthalten.

Dieses Gesetz steht in Widerspruch mit der Richtlinie des Rates vom zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter (Handelsvertreterrichtlinie).

2. Definition des Handelsvertreters nach der Handelsvertreterrichtlinie

Die Richtlinie definiert einen Handelsvertreter als eine Person, die als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für eine andere Person (den Unternehmer) den Verkauf oder Ankauf von Waren zu vermitteln oder diese Ge...

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