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SWI 3, März 2022, Seite 150

Quellenbesteuerung der fiktiven Zinsen eines zinslosen Darlehens

Entscheidung: „Viva Telecom Bulgaria“ EOOD, C-257/20.

Normen: Art 1 Abs 1 und Art 4 Abs 1 lit d RL 2003/49/EG; Art 5 RL 2011/96/EU; Art 3 und 5 RL 2008/7/EG.

Art 1 Abs 1 Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie iVm Art 4 Abs 1 lit d dieser Richtlinie, Art 5 Mutter-Tochter-Richtlinie in der durch die Richtlinie (EU) 2015/121 des Rates vom geänderten Fassung und die Art 3 und 5 RL 2008/7/EG des Rates vom betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, die bei einem zinslosen Darlehen, das einer gebietsansässigen Tochtergesellschaft von ihrer gebietsfremden Muttergesellschaft gewährt wird, die Quellenbesteuerung der fiktiven Zinsen vorschreibt, die nach den Bedingungen des Marktes zu entrichten gewesen wären, nicht entgegenstehen. […]

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