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SWI 4, April 1999, Seite 166

Führung eines inländischen Betriebes vom 500 km entfernten deutschen Wohnsitz aus

(BMF) – Betreibt ein in Würzburg ansässiger deutscher Staatsbürger einen in Salzburg gelegenen Gewerbebetrieb, wobei wöchentlich höchstens 1 bis 2 Tage inländischer Aufenthalt nötig sind, dann können die sich daraus ergebenden steuerlichen Fragen, wie insbesondere:

– sind die PKW-Kosten (500 km einfache Fahrt Wohnort – Betrieb) abzugsfähige Betriebsausgaben,

– sind Kosten einer „doppelten Haushaltsführung" abzugsfähig, weil eine Wohnsitzverlegung nicht „zumutbar" ist,

nicht im ministeriellen EAS-Verfahren beantwortet werden, da hiefür eine nähere Auseinandersetzung mit den Sachverhaltsgegebenheiten erforderlich wäre, die den finanzamtlichen Ermittlungen vorzubehalten ist. So wäre z. B. festzustellen, ob der Salzburger Betrieb die einzige Einkunftsquelle des Deutschen ist, welcher Art diese gewerbliche Tätigkeit ist, ob, und wenn ja in welcher Art, in Deutschland oder Drittstaaten eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und ob hiebei ein Zusammenhang mit dem inländischen Betrieb besteht. Aus solchen und ähnlichen Ermittlungen läßt sich dann vermutlich ein Schluß ziehen, ob die gewerbliche Tätigkeit nur in der Salzburger Betriebstätte oder auch von Deutschland aus (z. B. vom deutschen W...

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