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Griechische Abzugsbesteuerung bei Kundenzahlungen
Schließt ein österreichisches Unternehmen mit einem griechischen Unternehmen Verträge ab, auf Grund derer eine Anlagenerrichtung sowie Wartungs- und Schulungsaufgaben übernommen werden, ohne daß das inländische Unternehmen hiebei in Griechenland eine Betriebstätte begründet, dann sind die Einkünfte, die das österreichische Unternehmen aus dieser Leistungserbringung erzielt, gemäß Artikel 7 DBA-Griechenland in Griechenland von der Besteuerung freizustellen.
S. 148Es ist allerdings bekannt, daß Griechenland nach dem derzeitigen Abkommenswortlaut das Recht in Anspruch nimmt, die Steuerentlastung nicht an der Quelle (durch unmittelbare Steuerfreistellung der vom griechischen Kunden geleisteten Zahlungen), sondern im Rückerstattungsweg herbeizuführen. In dieser Hinsicht kann Griechenland keine Abkommensverletzung vorgeworfen werden, es sei denn, daß das Rückerstattungsverfahren in einer Art und Weise durchgeführt wird, daß es prohibitiven Charakter annimmt. (EAS 1402 v. )