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Zur Reichweite des § 26 Abs 3 Z 2 UStG idF Budgetbegleitgesetz 2027-2028
Eine Duplik auf Leopold, SWK 23/24/2026, 1022
Die Neuregelung des § 26 Abs 3 Z 2 UStG idF Budgetbegleitgesetz 2027-2028 (BBG 2027-2028) lässt offen, wie weit das Tatbestandsmerkmal „im Zusammenhang mit der Einfuhr“ reicht, welche Anforderungen an den Verdacht zu stellen sind und woraus sich die Zuständigkeit zur Bescheiderlassung ergibt. Diese Duplik wendet sich gegen eine allein am Ziel effektiver Betrugsbekämpfung orientierte weite Auslegung. Anwendungsbereich und Verdachtsmaßstab sind unter Berücksichtigung der Rechtsfolgen für den Betroffenen zu bestimmen. Bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung ist zu unterscheiden, ob sich der Verdacht gegen den Importeur oder gegen einen Dritten in der nachgelagerten Lieferkette richtet.
1. Zum Zusammenhang mit der Einfuhr
Leopold begründet seine weite Auslegung des Zusammenhangserfordernisses teleologisch-kriminalistisch. Der fiskalische Schaden organisierter Betrugsmodelle entstehe typischerweise „erst auf den unmittelbar nachgelagerten Wirtschaftsstufen“. Eine auf den unmittelbaren Einfuhrvorgang beschränkte Auslegung beeinträchtige die Abwehrwirkung der Vorschrift und ließe sich durch Zwischenschaltung formell rechtskonformer Gesellschaften umgehen.
Der erkennbare Wille des Gesetzgebers spricht für diese wei...