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SWK 29, 10. Oktober 2026, Seite 1224

Ergänzung der aws-Garantierichtlinie um CISAF und Sonderkonditionen für Schlüsseltechnologien

, 2026-0.669.949, BMF-AV 2026/179.

Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ist vom BMF mit der Abwicklung von Garantien nach dem Garantiegesetz 1977 (BGBl 1977/296 in geltender Fassung) beauftragt. Gemäß § 1 Abs 3 Garantiegesetz 1977 hat der Bundesminister für Finanzen unter Beachtung der Vorschriften des europäischen Beihilfenrechts Richtlinien zu erlassen. Die aws-Garantierichtlinie wird um die beihilfenrechtliche Grundlage CISAF (Clean Industrial Deal State Aid Framework) und Sonderkonditionen für Schlüsseltechnologien ergänzt. Damit soll einerseits die grüne Transformation des Industriestandorts unterstützt werden und andererseits die aws-Garantien nach der Industriestrategie Österreich 2035 ausgerichtet werden.

Die aws-Garantierichtlinie 2025 tritt mit in Kraft und gilt bis . Anträge können bis bei der aws eingebracht werden. Über die Ansuchen muss bis spätestens entschieden werden.

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