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Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Vereinbarkeit des GrEStG mit der Kapitalansammlungsrichtlinie
Der Beschluss des VwGH im Überblick
Das Urteil des EuGH in der Rs Nova Iberomoldes hat auch in Österreich bereits Spuren hinterlassen. Im Fachschrifttum werden die möglichen Auswirkungen auf das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) intensiv diskutiert, und die Finanzverwaltung hat in einem ersten Schritt Fallkonstellationen genannt, in denen - trotz Verwirklichung grunderwerbsteuerlicher Tatbestände - die Festsetzung von Grunderwerbsteuer als nach der Kapitalansammlungsrichtlinie unzulässige Erhebung einer indirekten Steuer anzusehen sei. Kürzlich hat der VwGH den nächsten Schritt gemacht und in einem bereits anhängigen Revisionsverfahren einen Vorabentscheidungsbeschluss gefasst, mit dem Fragestellungen zur Vereinbarkeit bestimmter Regelungen des GrEStG mit der Kapitalansammlungsrichtlinie an den EuGH gerichtet werden (; Ro 2025/16/0011).
1. Hintergrund - Kapitalansammlungsrichtlinie und Rs Nova Iberomoldes
Der EuGH hat mit dem - im Ergebnis doch unerwarteten - Urteil in der Rs Nova Iberomoldes für Aufregung gesorgt. Dass die Erhebung einer portugiesischen Verkehrssteuer, die von ihrem Charakter her einer klassischen Grunderwerbsteuer gleichkommt, anlässlich der Einlage von Beteiligungen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften...