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Konzernversetzung in die USA unter Aufrechterhaltung der österreichischen Sozialversicherung
Wird ein Mitarbeiter einer österreichischen Kapitalgesellschaft zu einer Konzernschwestergesellschaft in den USA versetzt und erbringt er seine Arbeitsleistungen ausschließlich für seinen neuen Arbeitgeber in den USA, dann unterliegen die im hiefür zufließenden Einkünfte gemäß Artikel 15 DBA-USA (1996) der Besteuerung in den USA. Falls sich der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen ebenfalls in die USA verlagert, wären die US-Einkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes könnte allerdings nur angenommen werden, wenn sein US-Aufenthalt von längerer Dauer (länger als 5 Jahre) ist, wenn er von seiner Familie begleitet wird und auch sonst die Bindungen zum österreichischen Wohnsitz kein ausschlaggebendes Gewicht mehr besitzen und wenn nachweisbar auch gegenüber der US-Steuerverwaltung die Verlagerung des Lebensmittelpunktes gemeldet worden ist.
Befindet sich der Lebensmittelpunkt in den USA, dann bilden die von seinem ehemaligen österreichischen Arbeitgeber weitergezahlten Sozialversicherungsbeiträge keinen in Österreich erfaßbaren Vorteil aus seinem US-Dienstverhältnis. Allerdings dürften diese Sozialversicherungsbeiträge dann auch ni...