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SWI 4, April 1999, Seite 146

Inländische Konzertveranstaltungen und Einschaltung inländischer Konzertdirektionen

Zum Steuerabzug nach § 99 EStG ist nur verpflichtet, wer Einkünfte an beschränkt Steuerpflichtige auszahlt.

Veranstaltet ein inländisches Verlagsunternehmen inländische Konzertgastspiele mit ausländischen Künstlern, wobei der inländische Veranstalter vertragliche Beziehungen nur mit einer inländischen (unbeschränkt steuerpflichtigen) Künstleragentur eingeht, dann ist zu prüfen, ob die Agentur hiebei als bloßer Vermittler für die ausländischen Künstler auftritt, oder ob die (sogenannte) Agentur die ausländischen Künstler im eigenen Namen engagiert und für die inländische Konzertaufführung zur Verfügung stellt. Kommt der Agentur keine Vermittlereigenschaft zu, dann liegen zwei gesondert zu beurteilende Leistungsbeziehungen und damit auch zwei gesonderte Einkünfteflüsse vor: Einkünftefluß Nr. 1 zwischen dem Veranstalter und der (sogenannten) Agentur und Einkünftefluß Nr. 2 zwischen der Agentur und den ausländischen Künstlern. Eine Steuerabzugspflicht kommt nur für den Einkünftefluß Nr. 2 in Frage, da nur dieser Einkünfte beschränkt Steuerpflichtiger betrifft.

Der Umstand, daß die Agentur rechtswidrig keine Abzugssteuer nach § 99 EStG von den von ihr an die ausländischen Künstler zu leistenden Vergütungen...

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