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SWI 3, März 2022, Seite 126

Die Stiftungseingangssteuer als Steuer iSd Art 2 DBA(Erb) Schweiz bei Vermögensübergang von Todes wegen

Das österreichisch-schweizerische DBA auf dem Gebiete der Nachlass- und Erbschaftsteuern (im Folgenden: DBA[Erb] Schweiz) gehört auch nach Auslaufen der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer mit dem (siehe dazu ua; , G 23/07) nach wie vor dem Rechtsbestand an. Kommt es von Todes wegen zu einem Vermögensübergang von einem Erblasser mit steuerlichem Wohnsitz in der Schweiz (Art 3 DBA[Erb] Schweiz) an eine österreichische Stiftung, stellt sich die Frage, ob die Erhebung der dadurch anfallenden Stiftungseingangssteuer (§ 1 Abs 1 StiftEG) aufgrund des DBA(Erb) Schweiz eingeschränkt wird.

Art 1 DBA(Erb) Schweiz umfasst „Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten“. Ob die österreichische Stiftungseingangssteuer vom Anwendungsbereich des DBA(Erb) Schweiz erfasst ist, richtet sich nach Art 2 des Abkommens. Für Österreich umfasst der sachliche Anwendungsbereich des Abkommens nach Art 2 Abs 3 lit a DBA(Erb) Schweiz „die Erbschaft- und Schenkungsteuer, soweit ihr die Erwerbe von Todes wegen unterliegen“.

Gemäß der Anpassungsklausel des Art 2 Abs 4 DBA(Erb) Schweiz gilt das Abkommen jedoch...

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