Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 11, November 1998, Seite 544

Lizenzgebührenzahlungen an eine französische Großmuttergesellschaft

(BMF) - Gemäß Artikel 15 Abs. 2 des bis einschließlich 1994 geltenden DBA-Frankreich vom unterliegen Lizenzgebühren, die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine französische Kapitalgesellschaft gezahlt werden, dann einem mit 10% begrenzten österreichischen Steuerabzug, wenn die die Lizenzgebühren empfangende französische Gesellschaft „zu mehr als 50 vom Hundert am Kapital der auszahlenden Gesellschaft beteiligt ist". Da das als Voraussetzung für diese Steuerpflicht vorgesehene Beteiligungserfordernis in dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht auf unmittelbare Beteiligungen eingeschränkt worden ist, wird seitens des BM für Finanzen die Auffassung vertreten, daß auch mittelbare Beteiligungen hiefür genügen.

Es steht der französischen Lizenzgebührenempfängerin frei, bei einer davon abweichenden Rechtsauffassung ein diesbezügliches Verständigungsverfahren auf französischer Seite zu beantragen (siehe auch EAS 697 mit gleichlautender Auslegung der vergleichbaren Bestimmung des Art. 9 Abs. 2 im DBA Ö-S). (EAS 1337 v. )

Daten werden geladen...