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SWI 11, November 1998, Seite 544

Einkünfteermittlung bei beschränkter Steuerpflicht

Verwendet ein im Inland nur beschränkt Steuerpflichtiger inländische Grundstücke zur Einkünfteerzielung im Rahmen seines ausländischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, dann erzielt er mit den inländischen Grundstücken Einkünfte aus einer inländischen land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit. Dabei kann es offen bleiben, ob die inländische Tätigkeit einen eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb begründet oder Teil des ausländischen Betriebs ist. Die auf die inländischen Grundstücke entfallenden Einkünfte unterliegen jedenfalls im Inland der beschränkten Steuerpflicht. Umgekehrt erstreckt sich die Steuerbarkeit auch nur auf die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die aus den im Inland belegenen Grundstücken stammen.

Die einen beschränkt Steuerpflichtigen treffenden inländischen Einkünfteermittlungsvorschriften beziehen sich stets nur auf die steuerbaren Einkünfte. So bestimmt sich z. B. die Buchführungspflicht ausschließlich nach der im Inland betriebenen Geschäftstätigkeit. Es macht nämlich keinen Sinn, von einem ausländischen Unternehmen, das über eine relativ kleine Betriebstätte im Inland verfügt, zu verlangen, daß es für seinen gesamten Betrieb eine Gewinne...

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